Pilze sammeln
Art des Dienstes
Die Einzahlung erlaubt das Sammeln der Pilze an geraden
Tagen zwischen 7 und 19 Uhr in der Gemeinde Jenesien.
An wen sich der Dienst wendet
An Personen über 14 Jahre ( Personen unter 14 Jahre nur in
Begleitung eines Erwachsenen, der die Voraussetzungen erfüllt)
Was braucht es
Ansässige außerhalb der Wohnsitzgemeinde:
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Einzahlung der Sammelgebühr von
10,00 Euro pro Tag und Person zugunsten der Gemeinde Jenesien
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Gültiger Personalausweis
Ansässige innerhalb der Wohnsitzgemeinde und Grundbesitzer:
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Nur gültiger Personalausweis
Einzahlungsmöglichkeiten
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Mittels pagoPA Spontanzahlung
unter dem Zahlungsportal ePayment der Südtiroler
Einzugsdienste
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Im Buchhaltungsbüro der Gemeinde
Jenesien während der Öffnungszeiten
Bei Kontrollen
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Die nicht ansässigen Pilzesammler
müssen im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments und einer
Zahlungsquittung sein.
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Die ansässigen Pilzesammler und
die Grundbesitzer müssen nur den Personalausweis mitführen.
Kosten
- Sammelgebühr
für Pilze (pro Tag und pro Person) 10,00 Euro
Auflagen/Gesetzesbezug
Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz vom
19. Juni 1991, Nr. 18 i.g.F. (Link zum Gesetzestext) geregelt.
Wieviel Pilze dürfen höchstens gesammelt werden:
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Außerhalb der
Wohnsitzgemeinde: 1 kg pro Tag und Person (über 14 Jahre) an geraden Tagen
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Innerhalb der
Wohnsitzgemeinde: 2 kg pro Tag und Person an geraden Tagen.
Die Pilze dürfen an ihrem Wuchsort nicht beschädigt werden
und müssen in steifen, offenen und gut durchlüfteten Behältern transportiert
werden.
Kontakt
Gemeinde Jenesien – Buchhaltung
Telefonnummer: 0471 363599
Email: info@gemeinde.jenesien.bz.it
Nachweis
Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 in geltender Fassung